Bitte erkundigen Sie sich während der Corona-Pandemie rechtzeitig bei der Bezirkshauptmannschaft Freistadt, falls Sie eine Veranstaltung planen!
Kleinveranstaltungen mit weniger als 300 erwarteten Besuchern und geringem Gefahrenpotenzial - Meldung der Veranstaltung mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung |
Meldung einer Veranstaltung |
Restliche Veranstaltungen - Anzeige der Veranstaltung mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung |
Anzeige einer Veranstaltung |
Bei allen Veranstaltungen ist die Beachtung der Veranstaltungs-Sicherheitsverordnung und
des OÖ Veranstaltungssicherheitsgesetzes erforderlich |
Veranstaltungs-Sicherheitsverordnung Veranstaltungssicherheitsgesetz |
Plakatierungsverordnung der Marktgemeinde | Plakatierungsverordnung |
Plakatierungshinweis außerhalb Ortsgebiet - Hinweis der BH | Hinweis der BH |
Lärmschutzrichtlinie | Lärmschutz |
Pferdeeisenbahnhof - Benützungskonditionen Roßstall | Formular Ross-Stall |
Pferdeeisenbahnhof - Benützungskonditionen Dachboden | Formular Dachboden |
Schulkomplex - Benützungskonditionen (Kultursaal, Foyer, etc.) | Formular Schulkomplex |