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Ärztedienst


Neuregelung des hausärztlichen Notdienstes im Bezirk Freistadt


durch HÄND Freistadt                           Notrufnummer 141



Seit 1.10.2014 gilt für den Bezirk Freistadt eine Neuregelung des hausärztlichen Notdienstes (HÄND), der von den niedergelassenen Ärzten des Bezirkes Freistadt mit Unterstützung der Bezirksstelle des Roten Kreuzes organisiert wird.

Benötigen sie außerhalb der Ordinationszeiten der Hausärztin/des Hausarztes dringende medizinische Hilfe, rufen Sie die Notrufnummer 141 an. Dort bekommen sie Informationen oder Unterstützung:
* Auskunft über geöffnete Ordinationen, an die sie sich wenden können
* sie erhalten telefonische ärztliche Hilfe oder
* können einen Hausbesuch anfordern.

Die gewohnten Ordinationszeiten der Hausärztinnen und Hausärzte bleiben unverändert.


Neuregelung wochentags:

Zwischen 14 und 19 Uhr:
es gibt innerhalb der bereits jetzt bestehenden Hausärztesprengel eine diensthabende Ordination, die sie im Bedarfsfall aufsuchen können.
Zwischen 19 und 21 Uhr: 
es gibt bezirksweit (incl. St.Georgen/W) 2 diensthabende Ordinationen, die sie im Bedarfsfall aufsuchen können. Eine in der Region Nordwest, eine weitere in der Region Südost.
Nordwest: Freistadt, Pregarten und umliegende Gemeinden.
Südost: Königswiesen, Weitersfelden, Bad Zell und umliegende Gemeinden.
Zwischen 19 und 7 Uhr:
Ein Visitendienst (für Hausbesuche) ist zwischen 19 und 7 Uhr für den gesamten Bezirk verfügbar.


Neuregelung an Wochenenden und Feiertagen (Samstag, Sonntag, Feiertag)

Von 9 – 12 und 16 – 18 Uhr:
es gibt 2 geöffnete Ordinationen, die sie im Bedarfsfall aufsuchen können (eine in Nordwest, eine weitere in Südost - geografische Einteilung wie wochentags)
Rund um die Uhr:
Ein Visitendienst (für Hausbesuche) ist für den gesamten Bezirk rund um die Uhr verfügbar.


Bei unaufschiebbaren, akuten medizinischen Fragen: Notrufnummer 141 (hausärztlicher Notdienst)
Bei Notfällen, Unfällen: Notrufnummer 144 (Notruf Rotes Kreuz)

Informationen, die sie beim Anruf bereithalten sollten:
Name, Adresse, Geburtsdatum, Versicherungsnummer des Erkrankten, Rückruf-Telefonnummer, Angaben zum Beschwerdebild.


Die Neuregelung soll dazu beitragen, die medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten auch in Zukunft rund um die Uhr sicher zu stellen. Für Jungärzte, Jungärztinnen bietet die Neuregelung einen zusätzlichen Anreiz, sich am Land niederzulassen.

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