Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Marktgemeinde Rainbach i. M. ist bemüht, ihre Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit § 15b Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website (Homepage) der Marktgemeinde Rainbach im Mühlkreis:
- www.rainbach.at
- archiv.rainbach.online
Die Marktgemeinde Rainbach orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen. Die WAI Initiative des W3C definiert Richtlinien für einen barrierefreien Zugang zu Web-Inhalten. Die Marktgemeinde Rainbach i. M. ist bemüht, sämtliche Richtlinien, die erfüllt sein sollen, auch einzuhalten. An der Zielerreichung wird gearbeitet. Sollte Ihnen eine bei der Benutzung unseres Web-Angebotes eine Barriere auffallen, so bitten wir Sie, uns diese über das Kontaktformular mitzuteilen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung wurde am 04.11.2020 erstellt. Die Erklärung wurde anhand einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Einzelne Seiteninhalte werden vom Herausgeber dieser Website bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft. Die Erklärung wurde zuletzt am 04.11.2020 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben Wir sind laufend um eine Verbesserung der Zugänglichkeit zur unseren Web-Angeboten bemüht. Sollte Ihnen bei der Benutzung unserer Inhalte eine Barriere auffallen, die nicht in dieser Erklärung angeführt sind, so bitten wir Sie, uns dies über den nachfolgenden Link mitzuteilen: Feedback zur Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auf dieser Website
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Marktgemeindeamt Rainbach i. M.
Prager Straße 5, 4261 Rainbach i. M.
07949/6255 – Mail: gemeinde(at)rainbach-muehlkreis.ooe.gv.at
Durchsetzungsverfahren Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Bundeslandes wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 15b des Oberösterreichischen Antidiskriminierungsgesetzes 2005 durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.
Kontakt
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Personal
Abteilung Personal
Antidiskriminierungsstelle
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-117 68
E-Mail: as.post@ ooe.gv.at
Zusatzinformationen:Die Website www.rainbach.at wurde im Juli 1998 erstmalig veröffentlicht. Die Website wurde zuletzt im Oktober 2020 technisch erneuert.